Ob Testament, gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag oder Pflichtteilsanspruch: Lassen Sie sich von mir beraten! Ich prüfe für Sie Ihre eigenen Ansprüche oder helfe Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Vorstellungen hinsichtlich der Aufteilung Ihres Vermögens unter Ihren Erben. Nehmen Sie durch vorsorgende Regelungen die Angelegenheit im Vorfeld in die Hand und verhindern Sie so Streit unter den Hinterbliebenen.
Haben Sie selbst erbrechtliche Ansprüche, so berate ich Sie hinsichtlich der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, prüfe die Erfolgsaussichten und übernehme für Sie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung.
Erbrechtliche Probleme sind oft auch verknüpft mit familienrechtlichen Fragestellungen. Auch hier helfe ich Ihnen gerne weiter!
(Einzeltestament, gemeinschaftliches Ehegattentestament,
Behindertentestament,
Vermächtnis, Teilungsanordnungen, Auflagen, Testamentsvollstreckung )
bei außergerichtlichen und gerichtlichen erbrechtlichen Auseinandersetzungen
(insbesondere Verwaltungs- und Nutzungsstreitigkeiten, Haftung für Nachlassverbindlichkeiten)
Immer häufiger weisen Erbfälle einen grenzüberschreitenden Bezug auf, zum Beispiel weil der Erblasser/die Erblasserin über Auslandsvermögen verfügt oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Hier stellt sich häufig die Frage, welches nationale Erbrecht überhaupt Anwendung findet. Erst wenn das geklärt ist, können die Rechte und Pflichten der am Erbfall Beteiligten umrissen werden.
Der EU-Erbrechtsverordnung kommt eine besondere Rolle zu.
Beratung auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch
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