Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII):
Ihr Anwalt für Kinder- und Jugendhilferecht in Mainz
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§ 1). Ich unterstütze Sie bei Fragen im Zusammenhang mit dem Jugendamt und berate beispielsweise zu Themen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auch für junge Volljährige, Eingliederungshilfe vom Jugendamt für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit seelischen Behinderungen, § 35a SGB VIII.