Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII):


Ihr Anwalt für Kinder- und Jugendhilferecht in Mainz


„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§ 1)
. Ich unterstütze Sie bei Fragen im Zusammenhang mit dem Jugendamt und berate beispielsweise zu Themen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auch für junge Volljährige, Eingliederungshilfe vom Jugendamt für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit seelischen Behinderungen, § 35a SGB VIII.