Internationales Erbrecht


Immer häufiger weisen Erbfälle einen grenzüberschreitenden Bezug auf, zum Beispiel weil der Erblasser/die Erblasserin über Auslandsvermögen verfügt oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Hier stellt sich häufig die Frage, welches nationale Erbrecht überhaupt Anwendung findet. Erst wenn das geklärt ist, können die Rechte und Pflichten der am Erbfall Beteiligten umrissen werden.

Der EU-Erbrechtsverordnung kommt eine besondere Rolle zu.

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